Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es bereits seit 2002. Dieser staatlich geförderte Weg zur Aufstockung der Altersrente ist somit viele Jahre alt und entsprechend bewährt! Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Möglichkeiten nun noch interessanter. Aufgrund der zahlreichen Änderungen empfehlen wir den Unternehmen dringend, sich zu diesem Thema beraten zu lassen. Insbesondere sollten bestehende Versorgungszusagen überprüft werden.
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